ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen silberstudio Menz Burghardt GbR und dessen Auftragsgebern.

1.2 Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungenan.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang über die zu erbringende Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von silberstudio Menz Burghardt GbR in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Zusatzleistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

2.3 Die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung genannten Preise, soweit nicht anders vereinbart, umfassen: Kamerapositionierungen, Texturierung, Belichtung, Renderprozess, Nachbearbeitung, Color-Grading, sowie zwei Korrekturläufe. Gravierende Korrekturen seitens des Auftraggebers nach dem Renderprozess, werden mit einer erneuten Stundenvergütung sowie ggf. mit einer nochmals anfallenden Render-Pauschale durch silberstudio Menz Burghardt GbR veranschlagt.

2.4 Der Vertrag zwischen silberstudio Menz Burghardt GbR und dem Auftraggeber kommt durch eine Auftragsbestätigung zustande, welche per eMail, Fax oderPost seitens von silberstudio Menz Burghardt GbR zugestellt wird.

3. Vertraulichkeit

Silberstudio Menz Burghardt GbR verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die im Rahmen eines Auftrags vom Auftraggeber erhalten wurden, streng vertraulich zu behandeln.

4. Termine, Lieferfristen und Leistungshindernisse

4.1 Arbeitsergebnisse werden dem Auftraggeber über einen Link zum Download zur Verfügung gestellt oder per eMail zugeschickt.

4.2 Vom Auftraggeber verspätet eingereichte Unterlagen, verspätete (Teil-)Abnahmen, gravierende Änderungswünsche und gewünschte Zusatzleistungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs können eine Verschiebung des Liefertermins zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug von silberstudio Menz Burghardt GbR führt. silberstudio Menz Burghardt GbR haftet nicht für das Nicht einhalten des vereinbarten Liefertermins aufgrund von Gegebenheiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

4.3 Soweit silberstudio Menz Burghardt GbR seine vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt (Krieg, Naturereignisse, Streik, Störungen der Telekommunikation und/oder der Stromversorgung etc.) nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, ist ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers gegen silberstudio Menz Burghardt GbR nicht möglich.

5. Vorzeitiger Abbruch des Vertrags durch den Auftraggeber

Bei einem Abbruch eines Auftrags durch den Auftraggeber berechnet silberstudio Menz Burghardt GbR dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozentpunktendes vertraglich vereinbarten Gesamtbetrags.

6. Urheberrechtliche Bestimmungen

6.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen silberstudio Menz Burghardt GbR zu.

6.2 Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Die Nutzungsbewilligung erfolgt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages und der ordnungsgemäßen, deutlich sichtbaren Anbringung des Urheberhinweises „Visualisierung: silber.studio“ bei sämtlichen Veröffentlichungen.

6.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit silberstudio Menz Burghardt GbR.

6.4 Sämtliche von silberstudio Menz Burghardt GbR produzierten Zwischenstände, 3D-Daten, Texturen und sonstige Produkte bleiben ausdrücklich Eigentum von silberstudio Menz Burghardt GbR. Sie dürfen ohne Zustimmung von silberstudio Menz Burghardt GbR nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.

6.5 silberstudio Menz Burghardt GbR behält sich vor, das fertige Medium für Werbezwecke in eigener Sache zu verwenden. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn berechtigte überwiegende Interessen diesem entgegenstehen.

7. Zahlung

7.1 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

7.2 Der auf der Rechnung aufgeführte Rechnungsbetrag versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

7.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann silberstudio Menz Burghardt GbR Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahnkosten verlangen.

7.4 Mahnkosten und Kosten – auch außergerichtlicher– anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

8. Gewährleistungen

8.1 Silberstudio Menz Burghardt GbR wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftraggeber kann Beanstandungen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich geltend machen. Innerhalb dieses Zeitraums werden Korrekturen kostenfrei bearbeitet. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als mangelfrei angenommen.

8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

8.3 Bei einem durch höhere Gewalt veranlassten Lieferverzug ist ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers gegen silberstudio Menz Burghardt GbR nicht möglich.

9. Datenschutz

9.1 silberstudio Menz Burghardt GbR ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

9.2 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung dieser Daten stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

10. Haftung

10.1 Eine Haftung für Schäden aufgrund Höherer Gewalt ist ausgeschlossen. 10.2 Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Vertagspartner können nicht gegen die silberstudio Menz Burghardt GbR geltend gemacht werden. 10.3 Der Vertragspartner stellt silberstudio Menz Burghardt GbR von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten frei. 10.4 silberstudio Menz Burghardt GbR ist nicht verantwortlich für Projekt- oder Inhaltsänderungen, die durch eine dritte Partei oder den Vertragspartner nach Projektbeginn verursacht werden. Inhaltliche Projektänderungen jeglicher Art nach der Auftragsvergabe können zu Zeitverzörgerungen bezgl. der Abgabe, zu Mehrkosten und Nachträgen führen. 10.5 Zeitverzögerungen, die durch zu späte oder nicht gelieferte Daten entstehen bzw. durch verspätete Freigaben seitens des Auftraggebers oder dritter Parteien entstehen können, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Produktionszeitraumes und können zur Verzögerung der Abgabe führen.

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.